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Historie

Verein der Kanalsteurer e.V. Kiel Holtenau

Am 22. Juni 1895 wurde von Kaiser Wilhelm II der nach nach seinem Großvater benannte Kaiser-Wilhelm Kanal feierlich eröffnet.
Im ersten Betriebsjahr hatte fast jedes 20. Schiff eine Havarie. Die Lösung des Problems lag nach Ansicht des Präsidenten des Kanalamtes, Carl Loewe, darin, Kanalsteurer nach dem Vorbild der Holländer auf dem Amsterdam - Nordsee - Kanal und der Belgier auf dem Gent - Kanal auch auf dem Kaiser - Wilhelm - Kanal einzurichten.

Auf die Bitte des Herrn Loewe vom 15. Juli 1899 um die Einrichtung eines Kanalsteurerdienstes antwortete des "Staatssekretär des Inneren" am 9. Oktober 1899 mit dem Einverständnis für die "vorgeschlagene Art der Einrichtung". Damit war der Startschuss für die Entstehung eines neuen - bis heute in Deutschland einmaligen - Berufs gefallen. Die Kanalverwaltung schrieb daraufhin am 7. Februar 1900 37 Reedereien mit der Bitte an, die Ausbildung der künftigen Kanalsteurer auf ihren Schiffen während der Kanalpassage zu ermöglichen. Schon am 4. April 1900 standen die ersten acht ausgebildeten Kanalsteurer der Schifffahrt zur Verfügung.

Die erste, am 24. März 1900 ausgegebene Dienstanweisung legte u.a. fest, dass jedes Schiff, welches Steurer in Anspruch nehmen wollte, deren zwei (eine Rotte) mitzunehmen hatte. Die beiden Steurer wechselten sich auf der Strecke ab. Die Ausbildung der Steurer dauerte zwischen zwei und vier Wochen. Erst nach "Erprobung ihrer Befähigung und Tüchtigkeit" erhielten die als geeignet angesehenen Kanalsteurer die Zulassung als solche durch den Betriebsdirektor der Kanalverwaltung in Form einer Legitimation.

Der 18. Juli 1907, der Tag an dem der Kanalsteurer H. J. Glüsing bei einem Unfall ums Leben kam, hatte weitreichende Folgen. In einem Verfahren traf das Reichsversicherungsamt bei seiner Rekurs - Entscheidung die Feststellung das die Kanalsteurer nicht als zur Schiffsbesatzung zugehörig zählen. Demnach galten sie als Arbeitnehmer des Kaiserlichen Kanalamtes.

Um sich von der Verantwortung des Arbeitgebers zu befreien, regte das Kanalamt an, einen eingetragenen Verein zu gründen, damit die Kanalsteurer ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich in demokratischer Selbstverwaltung regeln können. Am 24. September 1908 gründeten zwanzig Kanalsteurer den "Verein der Kanalsteurer e.V.". Die Mitglieder des Vereins der Kanalsteurer e.V. haben die Aufgabe, Schiffe, die der Kanalsteurerannahmepflicht unterliegen, bzw. Schiffe, die Kanalsteurer anfordern, während der Kanalpassage zu besetzen, um eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten.

Der Verein der Kanalsteurer e.V. ist ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern, die als Kanalsteurer im Interesse der Schifffahrt auf dem Nord - Ostsee - Kanal tätig sind. Er dient der Wahrung der Berufsinteressen der Kanalsteurer, sowie der Erfüllung sozialer Belange unter Ausschluss politischer oder religiöser Tendenzen. In diesem Sinne nimmt er anstelle der seine Mitglieder in ihrer Gesamtheit einstellenden und entlohnenden Schiffseigner Teilfunktionen eines Arbeitgebers wahr, soweit die von den Schiffeignern gegenüber den Kanalsteurern zusätzlich zur Beschäftigungs- und Entlohnungspflicht geregelt und realisiert werden müssen.

Zur Wahrung der Berufsinteressen und der sozialen Belange der Kanalsteurer regelt der Verein auch die Weiterleitung der von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord im Verwaltungswege eingezogenen Kanalsteurerentgelte sowie das Verteilungsverfahren. Er ist verpflichtet zur Schaffung der entsprechenden Zulassungs- voraussetzungen für seine Mitglieder in enger Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord. Ein Mitgliederbeitrag wird nicht erhoben.

Er führt den Namen "Verein der Kanalsteurer e.V." und hat seinen Sitz in Kiel - Holtenau, Schleuseninsel. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen.

Verein der Kanalsteurer e.V.
Schleuseninsel 39 · 24159 Kiel

Tel. 04 31 - 33 31 12 · Fax 04 31 - 20 06 06 7
» office@kanalsteurer.com

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